Zeitleiste der US-Zölle

Zuletzt aktualisiert: 01.08.25

Verfolgen Sie die sich entwickelnde Handelslandschaft mit Zuversicht

Wir werden die wichtigsten Änderungen beleuchten, sobald sie sich entfalten, und Verladern helfen, die sich entwickelnde Handelslandschaft mit Zuversicht zu verfolgen. Jedes Update wird in einen Kontext gestellt, so dass es einfacher ist, das Gesamtbild auf einen Blick zu erfassen.

Die US-Regierung hat zwei wichtige Handelsstrafverfolgungsbehörden eingesetzt, um im Jahr 2025 Zölle zu verhängen:

  • Der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA)
    Ermächtigt den Präsidenten, bestimmte wirtschaftliche Transaktionen, einschließlich Importe, als Reaktion auf erklärte Notfälle in Bezug auf bestimmte "ungewöhnliche und außergewöhnliche" Bedrohungen der nationalen Sicherheit, der Außenpolitik oder der Wirtschaft zu "regulieren".
  • § 232 des Trade Expansion Act von 1962 (§ 232)
    Ermächtigt den Präsidenten, Einfuhrbeschränkungen – wie z. B. Zölle – zu verhängen, wenn der Handelsminister feststellt, dass ein Produkt "in solchen Mengen oder unter solchen Umständen in die Vereinigten Staaten importiert wird, dass es die nationale Sicherheit zu beeinträchtigen droht".

Verfolgen Sie alle aktuellen gegenseitigen Zollsätze und Aktualisierungen mit unserem U.S. Reciprocal Tariff Tracker.

Wählen Sie die Tabellenüberschriften aus, die nach Spalte sortiert werden sollen.
Datum Autorität Land Ware Beschreibung
2/3/2025 IEEPA (Fentanyl-Migration) Kanada, Mexiko Alle Waren; Kanadische Energieprodukte
  • Die am 1. Februar angekündigten Zölle für Waren, die aus dem Kanada und Mexiko wurde für 30 Tage (bis zum 4. März 2025) pausiert.
2/4/2025 IEEPA (Fentanyl-Migration) China Alle Waren
2/5/2025 IEEPA (Fentanyl-Migration) China Alle Waren
  • Die De-minimis-Behandlung für Sendungen mit geringem Wert aus China wurde vorübergehend wiederhergestellt (zuvor am 4. Februar 2025 beendet).
2/10/2025 Abschnitt 232 (Stahl und Aluminium) Alle Stahl und Aluminium
  • Proklamationen zur Verlängerung des Zollsatzes von 25 % Stahl (einschließlich Derivate) in alle Länder und Erhöhung des Zolls von 10 % auf 25 % Aluminium (einschließlich Derivate), gültig ab dem 12. März 2025.
3/4/2025 IEEPA (Fentanyl-Migration) Kanada, Mexiko, China Alle Waren; Kanadische Energieprodukte
3/6/2025 IEEPA (Fentanyl-Migration) Kanada, Mexiko Alle Waren; Kanadische Energieprodukte; Pottasche
  • Executive Orders und Factsheet ausgestellt wurden, die Waren aus Kanada befreien und Mexiko , die die Anforderungen der USMCA-Ursprungsregeln erfüllen.
  • Der Zoll wurde auf 10 % für nicht qualifizierte USMCA-Energieprodukte aus Kanada und nicht qualifizierte Kaliprodukte aus Kanada oder Mexiko gesenkt.
3/12/2025 Abschnitt 232 (Stahl und Aluminium) Alle Stahl und Aluminium
  • 25 % Zölle auf Stahl und Aluminium (einschließlich Derivate), die aus allen Ländern importiert werden, in Kraft.
3/26/2025 § 232 (Auto & Autoteile) Alle Automobile und Autoteile
  • Proklamation und Daten Erlass eines Zolls von 25 % auf Automobile und bestimmte Autoteile, der für Automobile am 3. April 2025 und spätestens am 3. Mai 2025 für Autoteile gilt.
  • Besondere Zollbefreiungen für USMCA-konforme Autoteile und für den Wert von US-Inhalten, die in Autos eingebettet sind, die im Rahmen des USMCA importiert werden.
4/2/2025 IEEPA (Fentanyl-Migration) China Alle Waren
  • Das Weiße Haus gibt ein Factsheet heraus und ändert die Durchführungsverordnungen vom 1. und 5. Februar, um die De-minimis-Behandlung für Sendungen mit geringem Wert aus China mit Wirkung zum 2. Mai 2025 zu beenden.
4/2/2025 IEEPA (reziprok) Alle (außer Kanada und Mexiko) Die meisten Waren
  • 10 % Basiszoll für die meisten Länder angekündigt, der am 5. April 2025 in Kraft tritt.
  • Länderspezifische Zölle treten am 9. April 2025 für Länder in Kraft, die in Anhang 1 der Durchführungsverordnung.
4/3/2025 § 232 (Auto & Autoteile) Alle Automobile
4/4/2025 Abschnitt 232 (Stahl und Aluminium) Alle Bier & leere Aluminiumdosen
4/5/2025 IEEPA (reziprok) Alle (außer Kanada und Mexiko) Die meisten Waren
4/8/2025 IEEPA (reziprok) China Alle Waren
  • Erhöhung des länderspezifischen Zolls um 34 % auf 84 % auf alle Waren aus China, gültig ab dem 9. April 2025.
4/9/2025 IEEPA (reziprok) Alle (außer Kanada und Mexiko) Alle Waren
  • Die länderspezifischen Zölle (außer China) wurden für 90 Tage (bis zum 9. Juli 2025) pausiert . Für die meisten Länder gilt ein Zoll von 10 %.
  • Der länderspezifische Zoll von 84 % auf alle Waren aus China erhöhte die Erhöhung mit Wirkung zum 10. April 2025 auf 125 %.
4/10/2025 IEEPA (reziprok) China Alle Waren
  • Der länderspezifische Zoll von 125 % auf alle Waren aus China in der Tat.
  • Sowohl der IEEPA-Fentanyl-Zoll von 20 % als auch der länderspezifische Zoll von 125 % gelten für alle aus China importierten Waren für insgesamt 145 %.
4/11/2025 IEEPA (reziprok) Alle Halbleiter; Smartphones; Unterhaltungselektronik
  • Memorandum veröffentlicht, das bestimmte Halbleiter, Smartphones und Unterhaltungselektronik von den am 2. April 2025 angekündigten Zöllen ausschließt.
4/29/2025 IEEPA; § 232 Alle Alle Waren; Stahl & Aluminium; Auto & Autoteile
  • Executive Order , mit der überprüft wird, ob und wie bestimmte Zölle kumulativ anzuwenden sind, und ein Verfahren zur Bestimmung der Zölle auf Importe festgelegt wird, die Gegenstand mehrerer Zollmaßnahmen sind.
  • Proklamation , die eine Teilgutschrift für Autoteile auf der Grundlage des Wertes des in den USA gebauten Fahrzeugs eines Herstellers vorsieht.
5/2/2025 IEEPA (Fentanyl) China Alle Waren
  • Die De-minimis-Regelung für alle aus China eingeführten Sendungen mit geringem Wert endet.
5/3/2025 § 232 (Autos und Teile) Alle Autoteile
5/12/2025 IEEPA (reziprok) China Alle Waren
  • Der Zoll von 125 % auf Waren aus China wurde für einen Zeitraum von 90 Tagen (bis zum 12. August 2025) auf 10 % gesenkt , danach wird der Zoll von 10 % auf 34 % erhöht.
  • Sowohl der IEEPA-Fentanyl-Zoll von 20 % als auch der länderspezifische Zoll von 10 % gelten für alle aus China importierten Waren für insgesamt 30 %.
6/4/2025 Abschnitt 232 (Stahl und Aluminium) Alle; Vereinigtes Königreich Stahl & Aluminium
6/23/2025 Abschnitt 232 (Stahl und Aluminium) Alle Stahlderivate
  • 50 %-Zölle gelten für zusätzliche Stahlderivate, einschließlich Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herde und mehr.
7/7/2025 IEEPA (reziprok) Alle (außer Kanada und Mexiko) Alle Waren
  • Verlängerung der 90-tägigen Pause (bis zum 1. August 2025) für länderspezifische gegenseitige Zölle, die vorübergehend auf 10 % gesenkt wurden
  • Der Zoll von 10 % auf Waren aus China bleibt unverändert und wird am 12. August 2025 auf 34 % erhöht.
7/30/2025 IEEPA (Handelsdefizit) Alle Alle Waren
  • Durchführungsverordnung und Factsheet zur Aussetzung der De-minimis-Behandlung für Sendungen aus allen Ländern, die am 29. August 2025 in Kraft treten.
  • Ausnahmen: Internationale Postsendungen sind weiterhin zollfrei. Werden sie durch den Frachtführer geliefert, so unterliegen sie den Zöllen nach der in § 3 der Durchführungsverordnung beschriebenen Methodik.
7/30/2025 IEEPA (reziprok) (ausländische Bedrohungen) Brasilien Alle Waren
  • Durchführungsverordnung und Merkblatt zur Einführung eines IEEPA-Zolls von 40 % auf Importe aus Brasilien, der am 6. August 2025 in Kraft tritt.
  • Stapelung von Zöllen: Es gelten sowohl der Zölle von 40 % auf ausländische Bedrohungen als auch der gegenseitige IEEPA-Zoll von 10 %, insgesamt 50 % für Waren aus Brasilien. Die anwendbaren Zölle nach Abschnitt 232 sind nicht stapelbar.
  • Ausnahmen: Waren, die in Anhang I der Executive Order oder 50 U.S.C. 1702(b) aufgeführt sind, unterliegen nicht dem zusätzlichen Zoll. Ausnahme während des Transports: Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 2 der Durchführungsverordnung.
7/30/2025 Abschnitt 232 (Kupfer) Alle Halbzeuge aus Kupfer und Intensivkupferderivate
  • Proklamation zur Verhängung von Zöllen in Höhe von 50 % auf Halbzeug und intensive Kupferderivate, die am 1. August 2025 in Kraft treten.
  • Tarif-Stacking: Der Kupfergehalt, der den Tarifen nach Section 232 unterliegt, unterliegt nicht den gegenseitigen IEEPA-Tarifen; Der Nicht-Kupfer-Gehalt unterliegt den IEEPA-Zöllen auf Gegenseitigkeit und Fentanyl. Waren, die den Zöllen für Autos/Autoteile nach § 232 unterliegen, unterliegen nicht den Kupferzöllen nach § 232.
  • Außenwirtschaftszonen: Einträge müssen unter dem Status "privilegiertes Ausland" eingetragen werden.
  • Nachteil: Nicht verfügbar für Kupfertarife.
7/31/2025 IEEPA (Fentanyl-Migration) Kanada Alle Waren
  • Die Durchführungsverordnung wurde geändert, um den IEEPA-Fentanyl-Zoll von 25 % auf 35 % für nicht qualifizierte USMCA-Waren, die aus Kanada importiert werden, mit Wirkung vom 1. August 2025 zu erhöhen.
  • Umladungen: Ein Zoll von 40 % ersetzt den Zoll von 35 %, wenn festgestellt wird, dass Waren umgeladen wurden, um den zusätzlichen Zoll zu vermeiden, und nicht für USMCA in Frage kommen.
  • Energieprodukte bleiben bei 10 % und Kali, das für USMCA in Frage kommt, bleibt bei 10 % für Importe aus Kanada.
7/31/2025 IEEPA (reziprok) Alle Alle Waren
  • Länderspezifische Zollsätze, die für die meisten Länder angepasst wurden , gültig ab dem 7. August 2025.
  • Umladungen: Für Waren, bei denen festgestellt wird, dass sie umgeladen werden, um den gegenseitigen Zoll zu umgehen, wird ein Zoll von 40 % erhoben.
  • Es gilt ein Basistarif von 10 %, sofern er nicht durch einen länderspezifischen Tarif ersetzt wird.
8/1/2025 IEEPA (Fentanyl-Migration) Kanada Alle Waren
8/1/2025 Abschnitt 232 (Kupfer) Alle Halbzeuge aus Kupfer und Intensivkupferderivate
  • Ein Zoll von 50 % tritt für Halbzeug und intensive Kupferderivate in Kraft.
8/6/2025 IEEPA (reziprok) (ausländische Bedrohungen) Brasilien Alle Waren
8/7/2025 IEEPA (reziprok) Alle (außer Kanada und Mexiko) Alle Waren
  • Ab dem 31. Juli 2025 treten die in Anhang I der Durchführungsverordnung aufgeführten länderspezifischen Zollsätze in Kraft.
  • Ein Zoll von 10 % bleibt für Länder, die nicht in Anhang I der Durchführungsverordnung aufgeführt sind, bestehen.
8/12/2025 IEEPA (reziprok) China Alle Waren
8/29/2025 IEEPA (Handelsdefizit) Alle Alle Waren
  • Aussetzung der Geringfügigkeitsbefreiung für Einfuhren aus allen Ländern.
  • Ausnahmen: Internationale Postsendungen sind weiterhin zollfrei. Werden sie durch den Frachtführer geliefert, so unterliegen sie den Zöllen nach der in § 3 der Durchführungsverordnung beschriebenen Methodik.

Unsere Informationen werden aus einer Reihe von Quellen zusammengestellt, die nach unserem besten Wissen und Gewissen genau und korrekt sind. Unser Unternehmen ist stets bestrebt, genaue Informationen zu präsentieren. C.H. Robinson übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die hier veröffentlichten Informationen.

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