2/3/2025 |
IEEPA (Fentanyl-Migration) |
Kanada, Mexiko |
Alle Waren; Kanadische Energieprodukte |
- Die am 1. Februar angekündigten Zölle für Waren, die aus dem
Kanada und
Mexiko wurde für 30 Tage (bis zum 4. März 2025) pausiert.
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2/4/2025 |
IEEPA (Fentanyl-Migration) |
China |
Alle Waren |
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2/5/2025 |
IEEPA (Fentanyl-Migration) |
China |
Alle Waren |
- Die De-minimis-Behandlung für Sendungen mit geringem Wert aus China wurde vorübergehend wiederhergestellt (zuvor am 4. Februar 2025 beendet).
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2/10/2025 |
Abschnitt 232 (Stahl und Aluminium) |
Alle |
Stahl und Aluminium |
- Proklamationen zur Verlängerung des Zollsatzes von 25 %
Stahl (einschließlich Derivate) in alle Länder und Erhöhung des Zolls von 10 % auf 25 %
Aluminium (einschließlich Derivate), gültig ab dem 12. März 2025.
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3/4/2025 |
IEEPA (Fentanyl-Migration) |
Kanada, Mexiko, China |
Alle Waren; Kanadische Energieprodukte |
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3/6/2025 |
IEEPA (Fentanyl-Migration) |
Kanada, Mexiko |
Alle Waren; Kanadische Energieprodukte; Pottasche |
- Executive Orders und Factsheet
ausgestellt wurden, die Waren aus Kanada befreien und
Mexiko , die die Anforderungen der USMCA-Ursprungsregeln erfüllen.
- Der Zoll wurde auf 10 % für nicht qualifizierte USMCA-Energieprodukte aus Kanada und nicht qualifizierte Kaliprodukte aus Kanada oder Mexiko gesenkt.
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3/12/2025 |
Abschnitt 232 (Stahl und Aluminium) |
Alle |
Stahl und Aluminium |
- 25 % Zölle auf Stahl
und Aluminium
(einschließlich Derivate), die aus allen Ländern importiert werden, in Kraft.
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3/26/2025 |
§ 232 (Auto & Autoteile) |
Alle |
Automobile und Autoteile |
- Proklamation und
Daten
Erlass eines Zolls von 25 % auf Automobile und bestimmte Autoteile, der für Automobile am 3. April 2025 und spätestens am 3. Mai 2025 für Autoteile gilt.
- Besondere Zollbefreiungen für USMCA-konforme Autoteile und für den Wert von US-Inhalten, die in Autos eingebettet sind, die im Rahmen des USMCA importiert werden.
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4/2/2025 |
IEEPA (Fentanyl-Migration) |
China |
Alle Waren |
- Das Weiße Haus gibt ein Factsheet heraus und
ändert die Durchführungsverordnungen vom 1. und 5. Februar, um die De-minimis-Behandlung für Sendungen mit geringem Wert aus China mit Wirkung zum 2. Mai 2025 zu beenden.
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4/2/2025 |
IEEPA (reziprok) |
Alle (außer Kanada und Mexiko) |
Die meisten Waren |
- 10 % Basiszoll für die meisten Länder angekündigt, der am 5. April 2025 in Kraft tritt.
- Länderspezifische Zölle treten am 9. April 2025 für Länder in Kraft, die in
Anhang 1 der
Durchführungsverordnung.
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4/3/2025 |
§ 232 (Auto & Autoteile) |
Alle |
Automobile |
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4/4/2025 |
Abschnitt 232 (Stahl und Aluminium) |
Alle |
Bier & leere Aluminiumdosen |
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4/5/2025 |
IEEPA (reziprok) |
Alle (außer Kanada und Mexiko) |
Die meisten Waren |
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4/8/2025 |
IEEPA (reziprok) |
China |
Alle Waren |
- Erhöhung des länderspezifischen Zolls um 34 % auf 84 % auf alle Waren aus
China, gültig ab dem 9. April 2025.
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4/9/2025 |
IEEPA (reziprok) |
Alle (außer Kanada und Mexiko) |
Alle Waren |
- Die länderspezifischen Zölle (außer China) wurden für 90 Tage (bis zum 9. Juli 2025) pausiert . Für die meisten Länder gilt ein Zoll von 10 %.
- Der länderspezifische Zoll von 84 % auf alle Waren aus
China erhöhte die Erhöhung mit Wirkung zum 10. April 2025 auf 125 %.
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4/10/2025 |
IEEPA (reziprok) |
China |
Alle Waren |
- Der länderspezifische Zoll von 125 % auf alle Waren aus
China in der Tat.
- Sowohl der IEEPA-Fentanyl-Zoll von 20 % als auch der länderspezifische Zoll von 125 % gelten für alle aus China importierten Waren für insgesamt 145 %.
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4/11/2025 |
IEEPA (reziprok) |
Alle |
Halbleiter; Smartphones; Unterhaltungselektronik |
- Memorandum veröffentlicht, das bestimmte Halbleiter, Smartphones und Unterhaltungselektronik von den am 2. April 2025 angekündigten Zöllen ausschließt.
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4/29/2025 |
IEEPA; § 232 |
Alle |
Alle Waren; Stahl & Aluminium; Auto & Autoteile |
- Executive Order , mit der überprüft wird, ob und wie bestimmte Zölle kumulativ anzuwenden sind, und ein Verfahren zur Bestimmung der Zölle auf Importe festgelegt wird, die Gegenstand mehrerer Zollmaßnahmen sind.
- Proklamation , die eine Teilgutschrift für Autoteile auf der Grundlage des Wertes des in den USA gebauten Fahrzeugs eines Herstellers vorsieht.
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5/2/2025 |
IEEPA (Fentanyl) |
China |
Alle Waren |
- Die De-minimis-Regelung für alle aus China eingeführten Sendungen mit geringem Wert endet.
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5/3/2025 |
§ 232 (Autos und Teile) |
Alle |
Autoteile |
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5/12/2025 |
IEEPA (reziprok) |
China |
Alle Waren |
- Der Zoll von 125 % auf Waren aus China wurde für einen Zeitraum von 90 Tagen (bis zum 12. August 2025) auf 10 % gesenkt , danach wird der Zoll von 10 % auf 34 % erhöht.
- Sowohl der IEEPA-Fentanyl-Zoll von 20 % als auch der länderspezifische Zoll von 10 % gelten für alle aus China importierten Waren für insgesamt 30 %.
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6/4/2025 |
Abschnitt 232 (Stahl und Aluminium) |
Alle; Vereinigtes Königreich |
Stahl & Aluminium |
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6/23/2025 |
Abschnitt 232 (Stahl und Aluminium) |
Alle |
Stahlderivate |
- 50 %-Zölle gelten für zusätzliche Stahlderivate, einschließlich Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herde und mehr.
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7/7/2025 |
IEEPA (reziprok) |
Alle (außer Kanada und Mexiko) |
Alle Waren |
- Verlängerung der 90-tägigen Pause (bis zum 1. August 2025) für länderspezifische gegenseitige Zölle, die vorübergehend auf 10 % gesenkt wurden
- Der Zoll von 10 % auf Waren aus China bleibt unverändert und wird am 12. August 2025 auf 34 % erhöht.
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7/30/2025 |
IEEPA (Handelsdefizit) |
Alle |
Alle Waren |
- Durchführungsverordnung und Factsheet zur Aussetzung der De-minimis-Behandlung für Sendungen aus allen Ländern, die am 29. August 2025 in Kraft treten.
- Ausnahmen: Internationale Postsendungen sind weiterhin zollfrei. Werden sie durch den Frachtführer geliefert, so unterliegen sie den Zöllen nach der in § 3 der Durchführungsverordnung beschriebenen Methodik.
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7/30/2025 |
IEEPA (reziprok) (ausländische Bedrohungen) |
Brasilien |
Alle Waren |
- Durchführungsverordnung und Merkblatt zur Einführung eines IEEPA-Zolls von 40 % auf Importe aus Brasilien, der am 6. August 2025 in Kraft tritt.
- Stapelung von Zöllen: Es gelten sowohl der Zölle von 40 % auf ausländische Bedrohungen als auch der gegenseitige IEEPA-Zoll von 10 %, insgesamt 50 % für Waren aus Brasilien. Die anwendbaren Zölle nach Abschnitt 232 sind nicht stapelbar.
- Ausnahmen: Waren, die in Anhang I der Executive Order oder 50 U.S.C. 1702(b) aufgeführt sind, unterliegen nicht dem zusätzlichen Zoll. Ausnahme während des Transports: Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 2 der Durchführungsverordnung.
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7/30/2025 |
Abschnitt 232 (Kupfer) |
Alle |
Halbzeuge aus Kupfer und Intensivkupferderivate |
- Proklamation zur Verhängung von Zöllen in Höhe von 50 % auf Halbzeug und intensive Kupferderivate, die am 1. August 2025 in Kraft treten.
- Tarif-Stacking: Der Kupfergehalt, der den Tarifen nach Section 232 unterliegt, unterliegt nicht den gegenseitigen IEEPA-Tarifen; Der Nicht-Kupfer-Gehalt unterliegt den IEEPA-Zöllen auf Gegenseitigkeit und Fentanyl. Waren, die den Zöllen für Autos/Autoteile nach § 232 unterliegen, unterliegen nicht den Kupferzöllen nach § 232.
- Außenwirtschaftszonen: Einträge müssen unter dem Status "privilegiertes Ausland" eingetragen werden.
- Nachteil: Nicht verfügbar für Kupfertarife.
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7/31/2025 |
IEEPA (Fentanyl-Migration) |
Kanada |
Alle Waren |
- Die Durchführungsverordnung wurde geändert, um den IEEPA-Fentanyl-Zoll von 25 % auf 35 % für nicht qualifizierte USMCA-Waren, die aus Kanada importiert werden, mit Wirkung vom 1. August 2025 zu erhöhen.
- Umladungen: Ein Zoll von 40 % ersetzt den Zoll von 35 %, wenn festgestellt wird, dass Waren umgeladen wurden, um den zusätzlichen Zoll zu vermeiden, und nicht für USMCA in Frage kommen.
- Energieprodukte bleiben bei 10 % und Kali, das für USMCA in Frage kommt, bleibt bei 10 % für Importe aus Kanada.
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7/31/2025 |
IEEPA (reziprok) |
Alle |
Alle Waren |
- Länderspezifische Zollsätze, die für die meisten Länder angepasst wurden , gültig ab dem 7. August 2025.
- Umladungen: Für Waren, bei denen festgestellt wird, dass sie umgeladen werden, um den gegenseitigen Zoll zu umgehen, wird ein Zoll von 40 % erhoben.
- Es gilt ein Basistarif von 10 %, sofern er nicht durch einen länderspezifischen Tarif ersetzt wird.
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8/1/2025 |
IEEPA (Fentanyl-Migration) |
Kanada |
Alle Waren |
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8/1/2025 |
Abschnitt 232 (Kupfer) |
Alle |
Halbzeuge aus Kupfer und Intensivkupferderivate |
- Ein Zoll von 50 % tritt für Halbzeug und intensive Kupferderivate in Kraft.
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8/6/2025 |
IEEPA (reziprok) (ausländische Bedrohungen) |
Brasilien |
Alle Waren |
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8/7/2025 |
IEEPA (reziprok) |
Alle (außer Kanada und Mexiko) |
Alle Waren |
- Ab dem 31. Juli 2025 treten die in Anhang I der Durchführungsverordnung aufgeführten länderspezifischen Zollsätze in Kraft.
- Ein Zoll von 10 % bleibt für Länder, die nicht in Anhang I der Durchführungsverordnung aufgeführt sind, bestehen.
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8/12/2025 |
IEEPA (reziprok) |
China |
Alle Waren |
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8/29/2025 |
IEEPA (Handelsdefizit) |
Alle |
Alle Waren |
- Aussetzung der Geringfügigkeitsbefreiung für Einfuhren aus allen Ländern.
- Ausnahmen: Internationale Postsendungen sind weiterhin zollfrei. Werden sie durch den Frachtführer geliefert, so unterliegen sie den Zöllen nach der in § 3 der Durchführungsverordnung beschriebenen Methodik.
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